Onlineaufnahmeantrag
Inhalte, die ich zur Kenntnis nehme:
- Arbeitsdienst:
Die Instandhaltung des Tennisheims, der Plätze sowie deren Vorbereitung zum Saisonstart erfordert finanzielle Mittel, die unsere Abteilung allein nicht aufbringen kann. Daher sind alle Mitglieder – unabhängig vom Geschlecht – im Alter von 18 bis einschließlich 65 Jahren (maßgeblich ist das Geburtsjahr) verpflichtet, einmal pro Jahr einen Arbeitsdienst zu leisten.
Die Einteilung der Arbeitsdienste erfolgt durch den technischen Leiter. Der jeweilige Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ist ein Mitglied am vorgesehenen Termin verhindert, ist dies dem technischen Leiter frühzeitig mitzuteilen. Innerhalb der laufenden Saison stehen weitere Möglichkeiten zur Ableistung des Arbeitsdienstes zur Verfügung.
Wird der Arbeitsdienst nicht erbracht, wird eine Ersatzgebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr wird jährlich vom Abteilungsausschuss festgelegt und im Einladungsschreiben mitgeteilt. - Abteilungsordnung
- Beitragsordnung